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Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

BVerwG, Urteil vom 26.06.1981 - Az.: 7 C 27.79

Leitsätze:

1. Das Straßenverkehrsrecht lässt grundsätzlich keine verkehrsregelnden Maßnahmen (hier: Zulassung beschränkten Kfz-Verkehrs) zu, die über den Umfang der wegerechtlichen Widmung einer Straße hinaus (hier: Fußgängerzone) andere Verkehrsarten zulassen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Soweit Verkehrsflächen tatsächlich für den allgemeinen Verkehr benutzt werden, können die Straßenverkehrsbehörden verkehrsrechtliche Maßnahmen grundsätzlich auch ohne Rücksicht auf die wegerechtliche Widmung anordnen. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der tatsächliche öffentliche Verkehr ohne Zutun der Verkehrsbehörde entwickelt hat, nicht aber, wenn sie ihn durch ihrerseits unzulässige Maßnahmen erst geschaffen hat. (Leitsatz des Herausgebers)

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