Leitsätze:
Nicht nur erstmalige, sondern auch wiederholende Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderats über die Errichtung, wesentliche Erweiterung oder Aufhebung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung sind einem fristgerecht eingereichten Bürgerbegehren zugänglich, wenn sie aufgrund einer nochmaligen Sachdiskussion im Gemeinderat gefasst wurden. (amtlicher Leitsatz)
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