Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt
VGH Mannheim, Urteil vom 24.02.1992 - Az.: 1 S 2242/91
Leitsätze:
1. Der kommunalverfassungsrechtliche Organstreit in der Form der Feststellungsklage ist unzulässig, wenn und soweit sich das einzelne Gemeinderatsmitglied auf keine Rechtsposition berufen kann, die ihm durch das Gesetz eingeräumt ist. (amtlicher Leitsatz)
2. Das Mitglied eines Gemeinderats hat kein im Wege des Organstreits durchsetzbares Recht auf öffentliche Verhandlung eines Gegenstands im Gemeinderat. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE103699200&psml=bsbawueprod.psml&max=true