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Diese Entscheidung

Abberufung eines Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung

OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27.04.1994 - Az.: 1 A 33/92

Leitsätze:
1. Die Abberufung eines Bürgermeisters stellt auch dann einen Verwaltungsakt dar, wenn er nicht in ein Beamtenverhältnis berufen ist. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Unter "Personalangelegenheiten" im Sinne der Geschäftsordnung einer Gemeindevertretung, die insofern nichtöffentliche Beratung vorsieht, fällt nicht die Entscheidung über die Abwahl des Bürgermeisters. (Leitsatz des Herausgebers)

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