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Diese Entscheidung

"Lokale Medien" als Verkündungsorgan für Satzungen zu unbestimmt

VG Halle, Urteil vom 06.10.1992 - Az.: 2 A 272/92

Leitsätze:
1. Eine kommunale Regelung, nach der Bekanntmachungen einer Gemeinde in den "lokalen Medien" erfolgen, ist, jedenfalls soweit die Verkündung von Satzungen betroffen ist, wegen Unbestimmtheit nichtig. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Auch im Juli 1990 war eine ostdeutsche Gemeinde nicht gehindert, eine genaue Bezeichnung des für Bekanntmachung zu benutzenden Mediums in ihre Hauptsatzung aufzunehmen. Eine Rechtfertigung eines entsprechenden Versäumnisses durch Art. 143 GG kommt daher nicht in Betracht. (Leitsatz des Herausgebers)

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