Politischer Aufkleber an Kleidung eines Stadtrats stört Ordnung der Sitzung
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.1985 - Az.: 7 B 6/85
Leitsätze:
Die rein optische Kundgabe einer politischen Meinung durch ein Ratsmitglied, z. B. mittels Transparenten, Plakaten oder Aufklebern, in einer Ratssitzung, stellt eine Störung der Ordnung dar, gegen die der Vorsitzende vorgehen kann. (Leitsatz des Herausgebers)
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