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Diese Entscheidung

Wählbarkeit eines Arztes bei nebenamtlicher Tätigkeit in städtischem Krankenhaus

OVG Münster, Urteil vom 23.11.1949 - Az.: III A 222/49

Leitsätze:
Ein an einem städtischen Krankenhaus - wenn auch im Nebenamt - als Abteilungsleiter tätiger Arzt, für den die von der Stadtverwaltung erlassene "Dienstanweisung für die leitenden Ärzte der Krankenanstalt" gilt, ist gemäß § 16 GWG NW als Stadtverordneter nicht wählbar. (amtlicher Leitsatz)

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