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Kein Anspruch auf Zuwendungen für Fraktionsgeschäftsführung

VGH Kassel, Beschluss vom 11.05.1995 - Az.: 6 TG 331/95

Leitsätze:

1. Kreistagsfraktionen haben weder einen verfassungsrechtlichen noch sonst einen gesetzlichen Anspruch auf Zuwendungen des Kreises für die Fraktionsgeschäftsführung. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Werden solche Zuwendungen gewährt, so ist gegen eine Staffelung ihrer Höhe nach der Fraktionsgröße, die einen gewissen Mindestbedarf für kleinere Fraktionen berücksichtigt, nichts einzuwenden. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Auch eine einmal eingeführte Regelung der Fraktionsfinanzierung kann im Laufe der Legislaturperiode in einer Weise verändert werden, die zu niedrigeren Zuwendungen führt. Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann für die Ermessensentscheidung über eine Änderung zwar wichtig sein, führt aber nicht zu einem Verbot jeder Kürzung. (Leitsatz des Herausgebers)

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