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Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags nach der Geschossflächenzahl

BVerwG, Urteil vom 10.10.1975 - Az.: 7 C 64.74

Leitsätze:

Die zulässig Geschossflächenzahl nach § 17 BauNVO ist für die Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags eine geeignete Grundlage. Bei Anwendung dieses Maßstabes verstößt es nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Grundstücke im nicht beplanten Innenbereich entsprechend der dort vorhandenen durchschnittlichen zweigeschossigen Bebauung so behandelt werden wie Grundstücke mit einer zulässigen Geschossflächenzahl von 0,8. (amtlicher Leitsatz)

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