Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Zitiergebot bei Satzungen in Schleswig-Holstein

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.07.1999 - Az.: 2 M 18/99

Leitsätze:

1. Das Zitiergebot des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG SH dient dem Zweck, die Kontrolle zu erleichtern, ob eine Satzung mit dem ermächtigendem Gesetz übereinstimmt. Soweit der Inhalt einer Satzung daher nur aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung zu rechtfertigen ist, muss auch diese Ausnahmebestimmung zitiert werden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Zur Anwendung des Zitiergebots auf Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24. November 1998. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien: