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Diese Entscheidung

Ausschluss eines Schaustellers wegen Unzuverlässigkeit

OVG Bremen, Beschluss vom 11.10.2006 - Az.: 1 B 386/06

Leitsätze:
1. Eine Zulassungsrichtlinie für einen Jahrmarkt nach der Bewerber wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden können, begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken. Eine Ausschlussentscheidung auf dieser Grundlage muss sich aber auf Tatsachen stützen, die die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden im Hinblick auf die konkret auszuübende Tätigkeit in Frage stellen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die strafrechtliche Verurteilung eines Bewerbers wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung rechtfertigt den Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit nicht, wenn er jahrelang beanstandungsfrei an Märkten teilgenommen hat, seine Straftat hingegen aus einem untypischen familiären Konflikt hervorgegangen ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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