Vierfache Schankerlaubnissteuer für Bars und Kabaretts
BverwG, Urteil vom 01.10.1971 - Az.: 7 C 1.70
Leitsätze:
Die aus Eigenkapital und Jahresertrag errechnete Schankerlaubnissteuer kann bei Bars und Kabaretts ohne Verstoß gegen die Art. 3 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vervierfacht werden. (amtlicher Leitsatz)