Leitsätze:
Gegenüber einem Anspruch des Bundes oder eines Landes auf Rückzahlung irrtümlich erstatteter Versorgungsanteile für einen vermeintlichen Beamten zur Wiederverwendung (§ 42 Abs. 1 G 131) kann sich eine Gemeinde nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen. (amtlicher Leitsatz)
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