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Bemessung der Schankerlaubnissteuer

BVerwG, Urteil vom 03.06.1969 - Az.: 7 C 8.68

Leitsätze:

1. Die Berücksichtigung einer Bowling-Anlage bei der Bemessung der Schankerlaubnissteuer ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Anlage mit der Gaststätte eine Einheit bildet. (amtlicher Leitsatz)

2. Allein der Umstand, dass der Inhaber einer neuen Schankerlaubnis bereits einen erlaubnispflichtigen Betrieb führt, rechtfertigt eine Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer nicht. (amtlicher Leitsatz)

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