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Diese Entscheidung

Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

BVerwG, Urteil vom 14.02.1969 - Az.: 4 C 215.65

Leitsätze:
1. Die Planungshoheit der Gemeinden schließt auch das Recht auf Planung des örtlichen Verkehrsnetzes ein. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Aus dem Planungsrecht der Gemeinde folgt grundsätzlich ihre Klagebefugnis gegen eine Planfeststellung, die die Planungshoheit nachhaltig berühren kann. Einer ausdrücklichen Zuerkennung im Fachplanungsrecht bedarf es nicht. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Durch Bestimmungen zur Zuständigkeitskonzentration im Planfeststellungsverfahren werden regelmäßig nur Zuständigkeiten auf die Planfeststellungsbehörde übertragen, nicht aber materielle Rechte eingeschränkt. Aus der Tatsache, dass eine Gemeinde auf diese Weise die Zuständigkeit für eine Angelegenheit verliert, kann daher nicht geschlossen werden, dass ihr damit auch die Klagebefugnis in dieser Sache genommen ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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