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Ansprüche aus Schulunterhaltungspflicht

BVerwG, Urteil vom 03.12.1965 - Az.: 7 C 122.63

Leitsätze:

Ansprüche einer Gemeinde, die sich aus der im öffentlichen Recht beruhenden Regelung der Schulunterhaltungspflicht ergeben, unterliegen nicht der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG. (amtlicher Leitsatz)

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