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Befangenheit bei Entscheidung über den Antrag einer Genossenschaft

VGH Stuttgart, Urteil vom 29.09.1953 - Az.: 2 S 6/53

Leitsätze:

Aufsichtsratsmitglieder einer eingetragenen Genossenschaft sind von der Mitwirkung bei der Entscheidung des Gemeinderats über einen Antrag der Genossenschaft auf Erteilung der Erlaubnis zum Ausschank von Milch ausgeschlossen. (amtlicher Leitsatz)

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