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Gemeindliche Stellungnahme zur Atomwaffenstationierung

BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - Az.: 7 C 37.89

Leitsätze:

1. Die Gemeinde, die sich zu einer etwaigen Atomwaffenstationierung in ihrem örtlichen Umfeld äußert, begibt sich auf das ihr verschlossene Feld der überörtlich wirkenden verteidigungsbezogenen Politik nicht schon dadurch, daß eine konkrete Stationierungsabsicht noch nicht festzustellen ist. (amtlicher Leitsatz)

2. Die Erklärung des Gemeindegebiets zur "atomwaffenfreien Zone" durch die Gemeindevertretung überschreitet die dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde gezogenen Grenzen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.servat.unibe.ch/dfr/vw087228.html