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Diese Entscheidung

Verkehrssicherungspflicht für Straßenbaum

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.1960 - Az.: 2 U 21/60

Leitsätze:
1. Der Eigentümer einer neben einer Straße stehenden Baumreihe hat die Pflicht, dafür zu sorgen dass die Benutzer der Straße durch die Bäume keiner besonderen Gefahr ausgesetzt werden, die über die allgemeinen Gefahren bei Straßenbenutzung hinausgeht. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Zur Frage der Verkehrssicherungspflicht bei einem Baum, den eine Gemeinde einem Nutzbürger als Gemeindegliedervermögen überlassen hat. (Leitsatz des Herausgebers)

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