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Steuer auf das Innehaben einer Wohnung als örtliche Aufwandsteuer

VG Sigmaringen, Urteil vom 26.05.1959 - Az.: II a 157/58

Leitsätze:

1. Eine Einwohnersteuer, die das Innehaben einer Wohnung im Gemeindegebiet besteuert und der Höhe nach durch die Größe der Wohnfläche oder die Höhe der Miete bestimmt ist, ist eine Aufwandsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine solche Einwohnersteuer ist auch dann nicht der Einkommensteuer gleichartig, wenn Personen mit geringem Einkommen von der Steuer befreit sind. (Leitsatz des Herausgebers)

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