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Diese Entscheidung

Keine freie Wahl zwischen mehreren Bekanntmachungsformen

VGH Mannheim, Beschluss vom 11.02.1972 - Az.: II 51/72

Leitsätze:
1. Eine Gemeinde darf die Verkündung ortsrechtlicher Normen nicht in der Weise regeln, dass mehrere Formen der öffentlichen Bekanntmachung so nebeneinander zur Verfügung stehen, dass ohne Vorbehalt wahlweise von der einen oder der anderen Form Gebrauch gemacht werden kann. Eine solche Regelung ist insgesamt ungültig. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Zulässig ist hingegen eine Regelung, nach der neben der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde weitere Bekanntmachungsformen zugelassen sind, auf alle nicht selbst im Mitteilungsblatt erfolgenden Bekanntmachungen aber im Mitteilungsblatt hinzuweisen ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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