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Getränkesteuer auch auf Bier zulässig

BVerfG, Beschluss vom 26.02.1985 - Az.: 2 BvL 14/84

Leitsätze:

Bei der Hamburgischen Getränkesteuer handelt es sich auch insoweit um die traditionelle Gemeindegetränkesteuer, als die entgeltliche Abgabe von Bier zum Verzehr an Ort und Stelle einer Getränkesteuer unterworfen wird. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv069174.html