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Absetzbarkeit von Spenden an Wählervereinigungen nicht von der Verfassung geboten

BVerfG, Beschluss vom 15.01.1985 - Az.: 2 BvR 1163/82

Leitsätze:

Der Ausschluß der Absetzbarkeit von Beiträgen und Spenden an kommunale Wählergruppen zufolge § 10b Abs. 2 EStG von 1979 war mit dem Grundgesetz vereinbar. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv069092.html