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Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Teilungsgenehmigung

OVG Koblenz, Urteil vom 02.12.1982 - Az.: 1 A 141/81

Leitsätze:

Die Klage einer Gemeinde gegen eine Teilungsgenehmigung mit der Begründung, durch den Teilungsvorgang entstünden bebaute Grundstücke, die nicht ausrechend erschlossen wären, ist zulässig. (Leitsatz des Herausgebers)

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