Steuerpflicht der Aufwandsentschädigungen für Stadtverordnete verfassungsgemäß
BVerfG, Beschluss vom 26.11.1982 - Az.: 1 BvR 989/82
Leitsätze: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder kommunaler Gremien der Einkommensteuerpflicht unterliegen. (Leitsatz des Herausgebers)