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Steuerpflicht der Aufwandsentschädigungen für Stadtverordnete verfassungsgemäß

BVerfG, Beschluss vom 26.11.1982 - Az.: 1 BvR 989/82

Leitsätze:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder kommunaler Gremien der Einkommensteuerpflicht unterliegen. (Leitsatz des Herausgebers)

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