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Diese Entscheidung

Rauchen in Ratssitzungen

OVG Münster, Urteil vom 10.09.1982 - Az.: 15 A 1223/80

Leitsätze:
1. Das Rauchen in Ratssitzungen ist zu unterlassen, wenn ein Ratsmitglied dies verlangt. Der Bürgermeister als Ratsvorsitzender ist in diesem Fall verpflichtet, das Rauchen zu verbieten, wenn es nicht freiwillig unterlassen wird. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Das Rauchen gehört nicht zu den in einem Rat generell unzulässigen Verhaltensweisen, die auch zu unterlassen bzw. zu unterbinden wären, ohne dass dies ausdrücklich verlangt wird. (Leitsatz des Herausgebers)

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