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Diese Entscheidung

Widmung eines Schwimmbeckens mit Liegewiese als "Damenbad" zulässig

VG Freiburg, Urteil vom 15.01.1980 - Az.: IV 86/78

Leitsätze:
1. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn eine Gemeinde ein Schwimmbecken und eine Liegewiese in ihrer Badeanstalt durch Widmung auf die Nutzung durch weibliche Badegäste beschränkt, eine entsprechende Einrichtung ausschließlich für Männer aber nicht unterhält. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Das Vorliegen eines bestimmten Widmungszwecks lässt sich, wenn ein förmlicher Beschluss nicht vorliegt, aus einer nahezu 80 Jahre bestehenden Betriebs- und Zulassungspraxis erschließen. (Leitsatz des Herausgebers)

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