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Diese Entscheidung

Hausnummernzuteilung ist kein begünstigender Verwaltungsakt

VGH München, Urteil vom 08.09.1982 - Az.: 4 B 81 A/513

Leitsätze:
Die Zuteilung einer Hausnummer ist ein Verwaltungsakt, aber kein begünstigender Verwaltungsakt. (Leitsatz des Herausgebers)

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