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Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

BVerwG, Urteil vom 20.03.1964 - Az.: VII C 10.61

Leitsätze:

1. Die Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets ist ein Verwaltungsakt, wenn sie durch die Entscheidung einer Landesregierung, die keine Verordnung ist, erfolgt. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Klage des Eigentümers eines gemeindefreien Grundstücks gegen eine solche Eingemeindung ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie auf die Verletzung eines Mitwirkungsrechts an der Gemeindeänderung gestützt ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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