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Bemessung von Kanalanschlussgebühren nach dem Frontmetermaßstab

BayVerfGH, Entscheidung vom 05.04.1963 - Az.: Vf. 16-VII-61

Leitsätze:

Jedenfalls in Gemeinden, deren Grundstücke im allgemeinen keine erheblichen Unterschiede in der Bebauung aufweisen, ist es mit dem Gleichheitssatz vereinbar, die Kanalanschlussgebühren nach dem Frontmetermaßstab zu erheben. (Leitsatz des Herausgebers)

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