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Normenkontrollverfahren gegen Abfallbehälterbenutzungspflicht für Gewerbeabfall

BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - Az.: 7 CN 6.04

Leitsätze:

1. Kann der Antragsteller nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend machen, durch eine Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in seinen Rechten betroffen zu sein, ist die gesamte Norm zulässiger Gegenstand des Normenkontrollverfahrens mit Ausnahme der Bestimmungen, die unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 139 BGB wegen ihres eigenständigen Regelungsgehalts vom Normgefüge abtrennbar sind. (amtlicher Leitsatz)

2. Die Abfallbehälterbenutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV trifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, es sei denn, diese weisen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien:

Fortgang des Verfahrens: Verfassungsbeschwerde, soweit auf den Inhalt der Leitsätze bezogen, nicht zur Entscheidung angenommen, ansonsten teilweise erfolgreich: BVerfG, Beschluss vom 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05.

Fundstelle im WWW

http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=9579