Taubenfütterungsverbot mit der Bayerischen Verfassung vereinbar
BayVerfGH, Entscheidung vom 09.11.2004 - Az.: Vf. 5-VII-03
Leitsätze:
Ein städtisches Taubenfütterungsverbot, das auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln verbietet, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden, ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. (amtlicher Leitsatz)
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