Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Anschluss- und Benutzungszwang an privatisierte Einrichtung?

BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - Az.: 8 CN 1.03

Leitsätze:

1. Sinn und Zweck eines Anschluss- und Benutzungszwangs liegen nicht darin begründet, einen finanziellen Vorteil beim Verkauf gemeindlicher Einrichtungen zu ermöglichen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Es verstößt nicht gegen Art. 28 Abs. 2 GG, wenn nach der Gemeindeordnung ein Anschluss- und Benutzungszwang nur bei öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zulässig ist. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien: