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Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen geringer Unebenheit auf Gehweg

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2008 - Az.: 2b O 119/08

Leitsätze:

Eine Unebenheit auf einem Gehweg von 2 cm ist keine Gefahrenstelle, vor der sich ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer nicht selbst schützen kann und begründet keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2008/2b_O_119_08urteil20081209.html