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Diese Entscheidung

Keine Verkehrsregelung durch Gemeindesatzung

BayObLG, Beschluss vom 24.02.1982 - Az.: 3 Ob OWi 10/82

Leitsätze:
Auf einem Parkplatz, dessen Benutzung jedermann frei steht, gilt die Verkehrsregelung der Straßenverkehrsordnung. Abweichende Regelungen durch Gemeindesatzung sind auch für gemeindeeigene Parkplätze unzulässig. (Leitsatz des Herausgebers)

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