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Gemeindliche Klagebefugnis gegen planwidrige Baugenehmigung

BVerwG, Urteil vom 27.11.1981 - Az.: 4 C 36.78

Leitsätze:

Zur Planungshoheit der Gemeinden gehört nicht nur das Recht, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, sindern auch ein Abwehranspruch gegen Baumaßnahmen, die ihren planerischen Festsetzungen widersprechen. Daraus folgt auch eine Klagebefugnis gegen planwidrige Genehmigungen der Baugenehmigungsbehörde. (Leitsatz des Herausgebers)

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