Vertrag zwischen Gemeinde und Gemeindedirektur entgegen Beschlusslage
BGH, Urteil vom 06.12.1985 - Az.: V ZR 169/84
Leitsätze:
Ein Vertrag zwischen einer niedersächsischen Gemeinde und ihrem Gemeindedirektor kann unwirksam sein, wenn der Vertreter der Gemeinde bei Abschluss des Vertrags Beschlüssen des Rats zuwidergehandelt hat. (amtlicher Leitsatz)
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https://www.prinz.law/urteile/bgh/V_ZR_169-84