Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Kein allgemeiner Anspruch auf Einsicht in Niederschriften über Kreistagssitzungen

OVG Lüneburg, Urteil vom 31.07.1984 - Az.: 2 A 90/80

Leitsätze:

1. Kreiseinwohnern steht nach dem niedersächsischen Landesrecht kein vom Nachweis oder der Glaubhaftmachung eines besonderen berechtigten Interesses unabhängiger Rechtsanspruch darauf zu, in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Kreistags Einsicht zu nehmen. (amtlicher Leitsatz)

2. Auch das Grundgesetz gebietet es den Ländern nicht, einen solchen allgemeinen Anspruch auf Einsicht in Niederschriften über Kreistagssitzungen zu gewähren. (Leitsatz des Herausgebers)