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Kein Verzicht auf kommunale Abgabe

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.09.1985 - Az.: 12 B 50/85

Leitsätze:

Ein vertraglicher Verzicht auf eine kommunale Abgabe verstößt gegen Art. 20 Abs. 3 GG und ist deshalb nichtig. (amtlicher Leitsatz)

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