Themenbezogene Einschränkung der Widmung öffentlicher Räumlichkeiten ist unzulässig
BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 - Az.: 8 C 35.20
Leitsätze:
Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
https://www.bverwg.de/200122U8C35.20.0