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Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

BGH, U vom 18.11.2016 - Az.: V ZR 266/14

Leitsätze:

Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat. (amtlicher Leitsatz)

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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=77184&anz=1&pos=0&Frame=2