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Fortbestehen von Pfarrhausbaulasten im ehemaligen Kurfürstentum Hessen

VG Kassel, Urteil vom 24.03.1971 - Az.: 2 E 15/71

Leitsätze:

Im Gebiet des ehemaligen Kurfürstentums Hessen kann eine Pfarrhausbaulast der Zivilgemeinde kraft Herkommens entstehen. Eine solche Baulastverpflichtung ist verfassungskonform. Sie ist auch nicht infolge der hessischen Kirchensteuergesetzgebung oder aufgrund geringfügiger Änderungen in der konfessionellen Bevölkerungsstruktur entfallen. (amtlicher Leitsatz)

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