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Grundrechtsbindung von Banken in öffentlicher Trägerschaft

VG Stuttgart, Urteil vom 21.01.2019 - Az.: 4 K 8787/18

Leitsätze:

1. Eine in öffentlicher Trägerschaft betriebene Bank ist, ebenso wie ihre öffentlichen Träger, an das Grundgesetz gebunden. (amtlicher Leitsatz)

2. Die öffentliche Hand unterliegt ihren Bindungen ohne Rücksicht auf ihre Organisationsform und auch dann einschränkungslos, wenn sie privatwirtschaftlich tätig ist. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE190000514&psml=bsbawueprod.psml&max=true