Keine Verkehrssicherungspflicht des Friedhofsträgers gegenüber Inhaber eines gefährlichen Grabmals
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.1968 - Az.: 10 U 171/67
Leitsätze:
Die Gemeinde als Trägerin eines Friedhofs trifft keine Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Inhaber einer Grabstelle hinsichtlich der Gefahren, die von dem auf dieser Grabstelle aufgestellten Grabmal ausgehen. (amtlicher Leitsatz)
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