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Steinmetz ist kein Friedhofsbenutzer

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.1967 - Az.: II 477/67

Leitsätze:

Der Steinmetz, der im Rahmen seiner gewerblichen Tätiekeit Grabmäler auf einem Friedhof errichtet, ist nicht Benutzer des Friedhofs als einer Öffentlichen Einrichtung. (amtlicher Leitsatz)

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