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Keine Klagebefugnis gegen Bebauungsplan wegen Befürchtung höherer Steuern

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.1967 - Az.: II 459/67

Leitsätze:

Ein Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan kann nicht mit der Begründung gestellt werden, die Belastung der Gemeinde mit Erschließungskosten führe zu einer Erhöhung der Gewerbesteuer oder zur Vernachlässigung anderer Aufgaben durch die Gemeinde. (amtlicher Leitsatz)

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