Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Keine Normenkontrolle gegenüber in Aufstellung befindlichem Bebauungsplan

VGH Mannheim, Beschluss vom 29.06.1962 - Az.: I 384/62

Leitsätze:

Auch für Bebauungspläne gilt, dass sie erst dann durch einen Normenkontrollantrag angegriffen werden können, wenn sie rechtsverbindlich geworden sind. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien: