Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds eines Kommunalunternehmens vor Ablauf der Wahlperiode des Rates
VG Göttingen, Beschluss vom 29.11.2012 - Az.: 1 B 191/12
Leitsätze:
Die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer kommunalen Eigengesellschaft, dass die Amtsdauer des Aufsichtsrates hinsichtlich der vom Rat entsandten Mitglieder mit Ablauf der Wahlperiode des Rates endet, steht einer jederzeitigen Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften nicht entgegen. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE120004293&st=null&showdoccase=1