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Verwaltungsgerichtliche Prüfung der Vereinbarkeit von Bebauungsplänen mit dem BBauG

VGH Mannheim, Urteil vom 14.12.1962 - Az.: IV 381/62

Leitsätze:

1. Gemeindesatzungen sind kein Landesrecht im Sinne des Art. 93 I Nr. 2 GG. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle eines Bebauungsplans ist auch dessen Vereinbarkeit mit dem BBauG zu prüfen. (Leitsatz des Herausgebers)

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