Leitsätze:
Wird durch Aufteilung einer im Grundbuch als Einheit eingetragenen oder einheitlich bewirtschafteten Fläche ein neues selbstständiges Grundstück geschaffen, so entsteht ein Anspruch auf (Erst-)Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung selbst dann, wenn die Gemeinde bereits vor der Teilung für die später abgetrennte Teilfläche einen (aus damaliger Sicht: Zweit-)Anschluss hergestellt hat. (amtlicher Leitsatz)
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